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Bookingagentur für die Band: Vertrag, Provision und Exklusivität vor der Unterschrift prüfen
Kläre Leistung, Gebiet, eigene Kontakte, Berechnungsgrundlage, Ausgaben, Vertragspartner, Laufzeit und Folgeprovision, bevor Du das Booking exklusiv abgibst.
Eine Band bekommt ein Agenturangebot mit Mindestlaufzeit, Mindestgage, prozentualer Beteiligung und Exklusivität. Die Musiker fragen sich, ob künftig auch selbst gefundene Gigs provisioniert werden und ob die Agentur genug passende Festivaltermine bringt. Genau mit diesen offenen Punkten beginnt eine deutsche Diskussion über Bookingagenturen.
Die entscheidende Frage ist nicht: Wie hoch darf die Provision sein? Zuerst muss klar sein, was die Agentur tatsächlich übernimmt, für welche Gigs sie exklusiv zuständig ist, wer Verträge mit Veranstaltern schließt und auf welchen Betrag eine Vergütung berechnet wird.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine praktische Checkliste für Bands in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er ersetzt keine Prüfung Eures konkreten Vertrags durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im anwendbaren Recht.
Klär zuerst, welche Rolle die Agentur übernimmt
Bookingagentur ist keine ausreichende Beschreibung des Geschäftsmodells. In der Praxis kann eine Agentur:
- Veranstalter ansprechen und einen direkten Vertrag zwischen Veranstalter und Band vermitteln;
- im Namen der Band verhandeln oder Verträge unterschreiben;
- selbst Vertragspartner des Veranstalters sein und die Band für den Auftritt engagieren;
- eine feste Provision, einen Aufschlag, eine Marge zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis oder eine Kombination vereinbaren;
- nur Booking leisten oder zusätzlich Tourplanung, Produktion, Promo, Abrechnung und Betreuung übernehmen.
Schreibt in eigenen Worten auf, wie Euer Modell funktioniert:
- Vertrag mit dem Veranstalter: Wer schließt ihn?
- Unterschrift für die Band: Darf die Agentur unterschreiben, nur nach Freigabe oder gar nicht?
- Zahlung des Veranstalters: An wen geht sie?
- Zahlung an die Band: Von wem erhält die Band ihr Geld?
- Vergütung der Agentur: Wer bezahlt sie und nach welcher Berechnung?
Wenn Ihr diese fünf Zeilen nicht eindeutig aus Vertrag und Gespräch beantworten könnt, ist auch die Provisionsklausel noch nicht verständlich.
Die britische Musicians' Union unterscheidet in ihrer aktuellen Agenturübersicht ebenfalls zwischen einer Vermittlung zum direkten Engagement und einem Modell, in dem die Agentur die Leistung einkauft und weiterverkauft. Die rechtlichen Kategorien dort gelten nicht automatisch in DACH. Die praktische Frage gilt trotzdem: Wer schuldet wem welche Leistung und Zahlung?
Definiere die Leistung statt „mehr Gigs“ zu versprechen
Eine Agentur kann nur an messbaren Aufgaben beurteilt werden. Legt deshalb fest, was sie übernimmt:
| Bereich | Fragen für den Vertrag oder die Anlage |
|---|---|
| Akquise | Welche Märkte, Veranstaltertypen und Regionen spricht die Agentur an? |
| Anfragen | Wer nimmt eingehende Anfragen an und wie schnell werden sie an Euch weitergegeben? |
| Verhandlung | Welche Preisuntergrenze, Nebenkosten und Freigaben gelten? |
| Vertrag | Wer erstellt, prüft und unterschreibt den Engagementvertrag? |
| Produktion | Wer klärt Rider, Backline, Zeiten, Hotel und Ansprechpartner? |
| Abrechnung | Wer stellt die Rechnung, nimmt Geld an, mahnt und rechnet mit der Band ab? |
| Reporting | Welche offenen Optionen, Angebote, Absagen, Verträge und Zahlungen könnt Ihr einsehen? |
Eine Zahl wie „zehn Gigs pro Jahr“ reicht nicht, wenn unklar bleibt, ob die Termine zu Eurem Markt, Eurer Region, Eurer Mindestgage und Eurer verfügbaren Besetzung passen. Eine regionale Coverband, ein Original-Act auf Tour und eine Galaband mit wechselnder Besetzung brauchen unterschiedliche Leistungen.
Begrenze Exklusivität nach Gebiet und Geschäft
Eine exklusive Agenturbeziehung kann sinnvoll sein, wenn eine Stelle Preise, Kontakte und Termine konsequent steuert. Sie kann Euch aber auch blockieren, wenn der Umfang größer ist als die tatsächliche Arbeit der Agentur.
Prüft deshalb:
- Gilt die Exklusivität weltweit, nur in DACH oder in einem kleineren Gebiet?
- Gilt sie für alle Live-Auftritte oder nur für bestimmte Märkte, Formate oder Bandprojekte?
- Dürft Ihr bereits bestehende Veranstalter und eigene Direktkontakte weiter betreuen?
- Was passiert mit einer Anfrage, die ein Bandmitglied selbst erhält?
- Darf eine zweite Agentur außerhalb des vereinbarten Gebiets arbeiten?
- Muss die Agentur eine Mindestleistung erbringen, damit die Exklusivität bestehen bleibt?
- Was passiert, wenn Ihr eine Anfrage ablehnt oder an einem Termin nicht könnt?
Haltet bestehende Kontakte als Anlage fest, wenn sie von der Exklusivität oder Provision ausgenommen sein sollen. Unsere bisherigen Kontakte bleiben frei ist zu ungenau, wenn ein Jahr später niemand mehr weiß, welche Veranstalter gemeint waren.
Rechne die Provision an echten Beispielen durch
Es gibt keinen Prozentsatz, der einen schlechten Vertrag automatisch gut oder einen guten Vertrag automatisch schlecht macht. Entscheidend ist die Berechnungsgrundlage.
Nehmt drei echte oder klar hypothetische Fälle und rechnet sie vollständig:
- Direkter Auftrag: Ein langjähriger Veranstalter fragt Euch ohne Zutun der Agentur an.
- Agentur-Gig: Die Agentur findet, verhandelt und betreut einen neuen Auftrag.
- Folgeauftrag: Ein von der Agentur gewonnener Kunde fragt im nächsten Jahr direkt bei Euch an.
Für jeden Fall beantwortet Ihr:
- Ist eine Provision fällig?
- Auf welchen Betrag: Gesamtpreis, Künstlergage vor Kosten oder Betrag nach bestimmten Kosten?
- Gehören Fahrt, Hotel, Technik, Umsatzsteuer oder Fremdleistungen zur Basis?
- Darf die Agentur zusätzliche Ausgaben abrechnen, und wer muss sie vorher freigeben?
- Wann entsteht der Anspruch: bei Unterschrift, Auftritt, Zahlung des Veranstalters oder zu einem anderen Zeitpunkt?
- Was passiert bei Absage, Verschiebung oder Nichtzahlung?
Die Independent Society of Musicians schreibt in ihrer im Mai 2026 aktualisierten Einordnung zu Agentur- und Managementverträgen, dass es keinen Standardvertrag gibt. Ihre Prüfpunkte umfassen unter anderem Berechnungsbasis, Laufzeit, Gebiet, Leistungsumfang, Ausgaben, Abrechnung, Einsichtsrechte und Zahlungen nach Vertragsende. Das ist britische Branchen- und Rechtsberatung, keine Aussage über deutsches, österreichisches oder Schweizer Recht. Nutzt die Kategorien als Fragen und lasst die Antworten für Euren Vertrag lokal prüfen.
Klär Geldfluss und Einsichtsrechte
Wenn die Agentur Geld vom Veranstalter entgegennimmt, braucht Ihr mehr als ein Zahlungsversprechen:
- Welche Rechnung oder Abrechnung bekommt die Band?
- Könnt Ihr den vereinbarten Preis und die abgezogenen Positionen nachvollziehen?
- Innerhalb welcher Frist wird ausgezahlt?
- Wer trägt das Risiko, wenn der Veranstalter verspätet oder gar nicht zahlt?
- Darf die Agentur Forderungen verrechnen?
- Welche Unterlagen dürft Ihr bei Unstimmigkeiten einsehen?
- Wie werden Umsatzsteuer und unterschiedliche Länder behandelt?
Wenn dagegen der Veranstalter direkt an die Band zahlt, muss ebenso klar sein, wann und wie die Agentur ihre Rechnung stellt.
Kläre außerdem den internen Vertrag mit den Musiker:innen. Die Zusage der Agentur gegenüber einem Veranstalter bezahlt nicht automatisch Aushilfen, Technik, Hotels oder Fahrtkosten. Die Band oder der Bandleader kann diesen Personen unabhängig vom Zahlungseingang des Veranstalters etwas schulden.
Prüfe Laufzeit, Kündigung und Geschäft nach Vertragsende
Eine Kündigungsklausel muss nicht nur sagen, wie Ihr aufhört. Sie muss auch erklären, was mit laufenden Angeboten, bereits gebuchten Gigs und späteren Folgeaufträgen geschieht.
Fragt konkret:
- Wann beginnt die Laufzeit und verlängert sie sich automatisch?
- Welche Kündigungsfrist gilt und in welcher Form muss gekündigt werden?
- Gibt es ein Recht zur Kündigung, wenn vereinbarte Leistungen ausbleiben?
- Wer betreut bereits unterschriebene Gigs nach Vertragsende?
- Für welche vor Vertragsende begonnenen Verhandlungen bleibt eine Provision fällig?
- Wie lange und für welche Kunden gelten Folgeprovisionen?
- Was passiert mit EPK, Fotos, Zugangsdaten, Veranstalterkontakten und offenen Unterlagen?
Eine unbegrenzte Formulierung zu „allen künftigen Aufträgen aus Agenturkontakten“ ist kein Detail, das Ihr erst bei der Kündigung verstehen solltet. Markiert im Vertrag anhand konkreter Beispiele, welche späteren Gigs erfasst wären.
Testet auch, ob Eure Band agenturfähig arbeitet
Eine Agenturbeziehung scheitert nicht nur am Vertrag. Die Agentur muss dem Kunden verlässlich sagen können, ob Euer Format passt, ob der Termin funktioniert und welche Besetzung und Technik gelten.
Bevor Ihr das Booking abgebt, prüft:
- Sind Livevideo, Fotos, Beschreibung und Referenzen aktuell?
- Gibt es klare Formate, Besetzungsgrößen, Spielzeiten und Preisgrenzen?
- Kann jemand Verfügbarkeit und Optionen innerhalb der benötigten Frist klären?
- Gibt es für wechselnde Positionen einen realistischen Musikerpool?
- Sind Tech-Rider, Setlist und Produktionskontakt aktuell?
- Weiß die Agentur, welche Person auf Bandseite Preise, Besetzung und Termine freigibt?
In Gixtra läuft der operative Weg von der Agenturanfrage bis zur informierten Besetzung strukturiert zusammen. Optionen, Antwortfristen und Besetzungsantworten liegen beim jeweiligen Gig. Sub-Listen können Aushilfen pro Bandjob nacheinander anfragen. Nach der Bestätigung bleiben Zeiten, Venue, Setlist, technische Angaben und Dokumente bei diesem Auftritt. Wer mehrere Bands betreut, kann die Projekte getrennt halten und zwischen ihnen wechseln.
Damit kommt die Band schneller zu einer belastbaren Antwort, und die bestätigte Besetzung arbeitet anschließend mit dem aktuellen Stand für genau diesen Auftritt. Für kleine Agenturen zeigt die Seite Gixtra für kleine Booking-Agenturen diesen Ablauf.
Geh den Vertrag in dieser Reihenfolge durch
Bevor Ihr unterschreibt, sollte die Band gemeinsam beantworten können:
- Was genau verkauft oder vermittelt die Agentur für uns?
- Wer unterschreibt den Vertrag mit dem Veranstalter?
- Welche Gebiete, Formate und Bandprojekte sind exklusiv?
- Welche bestehenden und selbst gewonnenen Kontakte bleiben ausgenommen?
- Wofür, worauf und wann wird Provision berechnet?
- Welche Ausgaben darf die Agentur abrechnen?
- Wer nimmt Geld an und wann erhält die Band eine nachvollziehbare Abrechnung?
- Welche Mindestleistung, Laufzeit und Kündigungsfrist gelten?
- Was passiert mit laufenden und späteren Gigs nach Vertragsende?
- Welche Klauseln muss ein spezialisierter Rechtsanwalt vor der Unterschrift klären?
Eine gute Agenturbeziehung nimmt der Band Arbeit ab und macht sie für passende Veranstalter leichter buchbar. Das entsteht nicht durch das Wort exklusiv und nicht durch einen vermeintlichen Standardprozentsatz. Es entsteht, wenn Leistung, Zuständigkeit, Geldfluss und Ausstieg so klar sind, dass beide Seiten vor dem ersten vermittelten Gig wissen, woran sie sind.
Besetzung und Gig-Infos an einem Ort
In Gixtra siehst Du, wer spielt, was noch offen ist und welche Angaben für den Gig gelten.